Welcher Abfallschlüssel gilt für normalen Kabelschrott?
17 04 11. Die Bezeichnung in der Abfallverzeichnis-Verordnung lautet „Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen“. Darunter fällt der übliche Kabelschrott aus Installation, Sanierung und Rückbau: Mantelleitung, Erdkabel mit Kunststoffisolierung, Steuer- und Datenleitungen, Gummikabel.
| Schlüssel | Bezeichnung in der AVV | Typische Beispiele | Gefährlich |
|---|---|---|---|
| 17 04 11 | Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen | Mantelleitung, Kunststoff-Erdkabel, Steuer-, Daten- und Gummikabel | nein |
| 17 04 10* | Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten | ältere Kabel mit öl- oder teergetränkter Isolierung oder Umwicklung | ja |
| 17 04 01 | Kupfer, Bronze, Messing | blankes Kupfer ohne Isolierung | nein |
Auszug aus Kapitel 17 der Abfallverzeichnis-Verordnung (Bau- und Abbruchabfälle), Gruppe 17 04: Metalle einschließlich Legierungen.
Der Schlüssel steht in der Gruppe 17 04, zu der auch Kupfer, Aluminium, Eisen und Stahl gehören. Dass Kabel bei den Metallen geführt werden, hat einen Grund: Wertvoll an ihnen ist der Leiter.
Wann gilt 17 04 10* – und was bedeutet das Sternchen?
Wenn Kabel Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten. Das Sternchen markiert in der AVV gefährliche Abfälle. Typische Fälle sind ältere Kabel mit teergetränkten Umwicklungen oder öl- bzw. massegetränkter Papierisolierung, wie sie in alten Erd- und Starkstromkabeln vorkommen.
Für gefährliche Abfälle gelten strengere Regeln, unter anderem bei Nachweis und Transport. Kabel, die unter 17 04 10* fallen könnten, halten Sie deshalb getrennt vom übrigen Kabelschrott und sprechen sie vor der Abholung an. Wie man alte Bleimantelkabel erkennt, steht im Artikel Erdkabel verkaufen.
Muss man Kabel getrennt sammeln?
Bei Bau- und Abbrucharbeiten ja. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt, dass Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen bestimmte Fraktionen getrennt sammeln – darunter Metalle einschließlich Legierungen, ausdrücklich mit dem Schlüssel 17 04 11 (§ 8 Abs. 1 GewAbfV).
Ausnahmen lässt die Verordnung nur in engen Grenzen zu, etwa wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Praktisch heißt das: Kabel gehören nicht in den Mischcontainer, sondern in einen eigenen Behälter – den wir auf Wunsch stellen, siehe Container für Kabelschrott.
Was muss man dokumentieren?
Dass getrennt gesammelt und verwertet wurde. Die Gewerbeabfallverordnung nennt dafür Lagepläne, Lichtbilder und Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine, außerdem eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt – mit Name, Anschrift, Masse, Verwertungsverfahren und Verbleib (§ 8 Abs. 3 GewAbfV).
Was Sie von uns bekommen
- Gutschrift mit jeder Sorte, ihrem Gewicht und Kilopreis einzeln aufgeführt.
- Gewicht von geeichter Technik, dokumentiert für Ihre Unterlagen.
- Fotodokumentation der Sortierung, wenn Sie das wünschen.
Was Ihre Dokumentation darüber hinaus braucht, klären wir bei der Anfrage.
Vorlegen müssen Sie die Unterlagen auf Verlangen der zuständigen Behörde. Für Bau- und Abbruchmaßnahmen mit insgesamt nicht mehr als 10 Kubikmetern Abfall gilt die Dokumentationspflicht nicht.
Bleibt verkaufter Kabelschrott Abfall?
Ja. Dass Sie für Kabelschrott Geld bekommen, ändert an der Einstufung nichts: Rechtlich sind Altkabel Abfall zur Verwertung, und der Abfallschlüssel gehört dazu. Der Erlös ist der Marktwert des enthaltenen Kupfers.
Für Sie heißt das: Kabelschrott ist kein Kostenfaktor, sondern eine Fraktion, die Geld bringt – vorausgesetzt, sie wird sauber getrennt. Im Mischcontainer geht dieser Wert verloren. Wie viel Ihre Kabel bringen, steht im Artikel Was ist Kabelschrott wert?
Wann das nicht gilt
- Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einstufung nimmt der Abfallerzeuger vor; im Zweifel entscheidet die zuständige Behörde.
- Kabel, die nicht bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallen, etwa in Produktion oder Instandhaltung, können je nach Herkunft einem anderen Abfallschlüssel zugeordnet sein.
- Verlängerungskabel mit Stecker und Kabel, die fest in Geräten verbaut sind, können als Elektroaltgeräte gelten – dafür gelten eigene Regeln.